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Mondioring - Qualifikationsmodus

Punkt 1)

Im Qualifikationsmodus wird der folgende Satz:

Die Qualifikationsperiode beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni

ersetzt durch den entsprechenden Abschnitt aus den AB-TKGS:


Meldeberechtigt sind Resultate, welche vom gleichen Hund-Hundeführer-Team in der Periode zwischen dem Tag des Meldeschlusses der Meisterschaft des Vorjahres und dem Meldeschluss des laufenden Jahres erzielt wurden. Das AKZ muss in jedem Fall erreicht sein.

wurde nochmals geändert auf:

Der CH-Qualifikationszeitraum wird nach Bekanntgabe des Meldeschlusses der Teilnehmer für die FCI-WM auf der TKGS-Homepage publiziert und liegt rund 1 Woche vor diesem Termin. Grundsätzlich ist der Tag nach dem CH-Meldeschluss der erste Tag des Qualifikationszeitraums für die nächste WM. (für den ersten Qualifikationszeitraum nach dem neuen Modus legt die TKGS sowohl den Start als auch das Ende auf der Homepage fest.)

 

Punkt 2)

Gestrichen wird der folgende Satz:

Prüfungen, die als Qualifikationsresultate gelten sollen, müssen 4 Monate im Voraus bei der TKGS schriftlich angemeldet und durch die TKGS publiziert werden.

Punkt 3)

und ausserdem gelten künftig bei einem Niveau-Wechsel innerhalb der Qualifikationsperiode auch die Prüfungen der tieferen Prüfungsstufe als CH-Prüfungen. Dies gilt für alle Prüfungsstufen, also für WM und für Grand Prix.

Alle Qualifikationsmodi sind zu finden unter Prüfungen / Qualifikationsmodi

 

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