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Wichtiger Hinweis für Prüfungsleiter/ Leistungsrichter/ Hundeführer

Die TKGS möchte darauf hinweisen dass für die nationalen Prüfungsklassen der PO 88 nach wie vor die Zulassungs- Einsteigerprüfung entfällt. Da wie bisher die Bestimmungen der PO 88 im nationalen Bereichmassgebend sind.

 

Die Regelung der Zulassungs-Einsteigerprüfung zum Beispiel BH 1 ist ausschliesslich für die internationalen Prüfungsklassen nach FCI IPO obligatorisch.

Hunde die vor dem 01. Januar 2012 nachweisbar eine bestandene Prüfung in den nationalen Klassen der PO 88 oder innerhalb der FCI IPO Klassen in irgendeiner Prüfungsstufe absolviert haben entfällt die Zulassungs-Einsteigerprüfung für den Einstieg in die Klassen FCI IPO.

 

Bestandene Prüfungen die im Ausland absolviert wurden sind von der TKGS anerkannt, unter der Bedingung dass nach einer absolvierten ausländischen Prüfung eine Kopie des LH mit Nennung des Namens des HF der die Prüfung absolviert hat dem zuständigen TKGS Kontrolleur A. Steinacher Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!unverzüglich gemeldet wird.

 

Alle HD/ HF die FCI IPO Prüfungen der Klassen BH/VT IPO 1-2/ FH 1 + 2/ FH IPO im Ausland absolviert haben mit einem LH der LAO Schweiz sind beim TKGS Kontrolleur meldepflichtig, zwecks Startberechtigung in der dementsprechenden Prüfungs-Klasse.

 

TKGS

Vizepräsident

Ressort LR/ AKH

Urs Meyer

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