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Informationen zur Einführung der neuen IPO

Wie wir an dieser Stelle schon mitgeteilt haben, wird die neue IPO nicht per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Voraussichtlich erfolgt die Inkraftsetzung erst auf Anfang 2012. Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen IPO sind Fragen aufgetaucht, die wir hier zu beantworten versuchen.

Die neue IPO schreibt als Voraussetzung für IPO1 eine bestandene BGH-Prüfung (Begleithundeprüfung) mit Verkehrstest vor. Um in der Schweiz nicht eine neue Klasse (BGH/VT) einführen zu müssen, hat die TKGS bei der FCI den Antrag gestellt, die Klasse BH1 als Voraussetzung für IPO1 anzuerkennen. Die FCI Gebrauchshundekommission hat den Antrag der TKGS genehmigt. Das heisst, nach der Inkraftsetzung der neuen IPO muss eine BH1-Prüfung abgelegt werden, um in IPO arbeiten zu können. Wer bereits Prüfungen in IPO abgelegt hat, muss selbstverständlich keine BH1 Prüfung mehr ablegen. Wer schon Prüfungen in einer anderen Klasse abgelegt hat (z.B. SanH, VPG, BH2) muss ebenfalls keine BH1 Prüfung mehr machen, um in IPO starten zu können.

Die neue IPO verlangt zudem den "Nachweis der Sachkunde", um eine Prüfung ablegen zu können. Das heisst, jeder HF muss eine theoretische Prüfung ablegen. Da in der Schweiz der Sachkundenachweis (SKN) obligatorisch ist, hat die TKGS den Antrag gestellt, den schweizerischen SKN anzuerkennen. Die FCI hat auch diesem Antrag zugestimmt. Um die HF nicht zusätzlich zu belasten und die Abwicklung möglichst einfach zu machen, muss der SKN beim Ausstellen eines neuen Leistungshefts (rot und grün) überprüft werden. Dazu muss einfach der SKN-Ausweis zusammen mit der Mitgliederkarte und der Ahnentafel (bei roten LH) vorgewiesen werden. Das heisst, jeder HF, der ein LH besitzt, hat seine Sachkunde nachgewiesen.

Weitere Änderungen werden sich im Bereich von FH 97 bzw. IPO-FH ergeben. Die neue IPO enthält neu die Klassen FH1 und FH2. FH1 entspricht ungefähr unserem FH 97 Stufe 1. FH2 ist identisch mit FH 97 Stufe 3. Die TKGS wird deshalb diese beiden Klassen als gleichbedeutend betrachten. Ein Wechsel von FH2 zu FH 97 Stufe 3 und umgekehrt wird möglich sein. Konsequenterweise zählen Resultate in FH2 und FH 97 Stufe 3 gleichwertig für die Qualifikation zur FH SM.

Die TKGS wird rechtzeitig zur Einführung der neuen IPO eine Weisung erlassen, in welcher diese Fragen geregelt werden und die gleichzeitig mit der neuen IPO in Kraft tritt.

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