23.04.2025
Informationen

Info zum Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich

Auf Rückfrage beim Veterinäramt des Kantons Zürich, über den aktuellen Stand in Bezug auf Sporthundeprüfungen, welche im Kanton Zürich ausgetragen werden, haben wir nachfolgende Rückmeldung erhalten.

Es gibt zurzeit keine Auflagen für im Kanton Zürich gemeldete Rottweiler, ausser, dass die Hundehalter und Hundehalterinnen bis 30. Juni 2025 eine Haltebewilligung für ihre Rottweiler beim Veterinäramt beantragen müssen.

Für Rottweiler, die ausserhalb des Kantons Zürich gemeldet sind, gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht, sobald sie sich im Kanton Zürich aufhalten.

Wir haben viele Frage auf unserer Website beantwortet: Hunde | Kanton Zürich

Und im kantonalen Hundegesetz kann man nachlesen, was für Hunde der Rassetypenliste II gilt: Hundegesetz: 554.5_14.4.08_119.fm und Hundeverordnung: 554.51_25.11.09_127.fm

Demzufolge bestehen im Moment für im Kanton Zürich korrekt gemeldete und ohne Auflagen belegte Rottweiler keine Einschränkungen im Bereich der TKGS-Sportarten.

Mit allen ausserhalb des Kantons Zürich gehaltenen und gemeldeten Rottweiler, ist eine Teilnahme an Sportprüfungen der TKGS im Kantonsgebiet Zürich, bis auf Weiteres, infolge der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht, leider nicht mehr möglich.

Die entsprechende Beschwerde des Schweizerischen Rottweilerclubs und des Zürcher Hundeverbandes liegt derzeit beim Zürcher Verwaltungsgericht.

Die TKGS ist im Kontakt mit den beschwerdeführenden Vereinen und informiert, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

 

Besten Dank für die Kenntnisnahme

Eure TKGS

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