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SKG SM aller Rassen - Qualifikationskriterien unter Corona-Voraussetzungen

Die Qualifikationskriterien für alle Schweizer Meisterschaften der SKG sind in den Allgemeinen Bestimmungen hinterlegt:

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Meldeberechtigt sind Resultate, welche vom gleichen Hund-Hundeführer-Team in der Periode zwischen dem Tag des Meldeschlusses der Meisterschaft des Vorjahres und dem Meldeschluss des laufenden Jahres erzielt wurden. Das AKZ muss in jedem Fall erreicht sein. Prüfungsresultate aus dem Ausland werden berücksichtigt, wenn es sich um CACIT-Prüfungen, offizielle Rassemeisterschaften oder Rasseweltmeisterschaften handelt. Die Prüfungen müssen bei verschiedenen Leistungsrichtern absolviert worden sein. Die Startplätze werden in der Reihenfolge des Punktedurchschnitts absteigend an die gemeldeten Teams vergeben. Bei freien Startplätzen kann die TKGS auffüllen.

BH, VPG, SanH, IGP 3 x 250 Punkte, IGBH 3 x 85 Punkte

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In Anpassung an die erschwerten Bedingungen im Training und bei der Teilnahme an Prüfungen, erlässt die TKGS folgende zusätzlichen Bedingungen:

Basierend auf der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation akzeptieren wir alle Resultate, die seit dem Meldeschluss der SKG SM 2019 (04.11.2019) erlaufen wurden.

Wir werden die Plätze nach folgender Logik vergeben:

Nach dem Durchschnitt von den 3 besten erlaufenen Resultate in der Stufe 3 der Sparten BH, VPG, SanH, BH, IPG und IBGH

  1. Für Hunde, die erst im 2021 in die Stufe 3 gebracht wurden, kann eine Prüfung der Stufe 2 mit eingebracht werden
  2. Danach akzeptieren wir die Hunde mit 2 Resultaten und der gleichen Ausnahme für die Hunde, die erst im 2021 in der Stufe 3 geführt wurden
  3. Wenn danach noch Plätze frei sind, dann akzeptieren wir auch Hunde mit nur 1 Resultat (in Stufe 3)

 Der Meldeschluss wird so gelegt werden, dass die Rassemeisterschaften mitgezählt werden können.

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