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Veranstaltungen bis 300 Personen sind ab dem 6. Juni wieder erlaubt

https://www.skg.ch/covid-19

 

Veranstaltungen von Vereinen 

 
Die Welt wird ab dem 6. Juni wieder ein Stück «normaler». So sind ein Grossteil der Einschränkungen durch die Verordnung COVID-19 ab diesem Datum abgeschwächt oder aufgelöst.
 
Veranstaltungen bis 300 Personen sind wieder erlaubt und im öffentlichen Raum Zusammenkünfte von Gruppen bis zu 30 Personen. Was bleibt, sind die Hygiene-Massnahmen und das «Social Distancing». Die Regierung der Schweiz hat sich entschlossen, das grosse Engagement und die Einsicht der Bevölkerung, dass es Massnahmen braucht, zu belohnen. Sie zählt mit diesen Lockerungen auf die Unterstützung jedes einzelnen und vor allem auf die Einsicht, die Mithilfe und die Eigenverantwortung der Veranstalter. Durch die Öffnung haben Sie als Veranstalter viele Möglichkeiten, aber auch Pflichten. Wir bitten sie eindringlich, diese auch konsequent wahrzunehmen.
 
Auf der Homepage der SKG finden Sie eine Schutzkonzept-Vorlage für Hundekurse und eine weitere für Veranstaltungen. Einer der wichtigsten Punkte innerhalb der Konzepte ist die Nachverfolgbarkeit der Personen. Sollte es bei einem Teilnehmer zu einer Erkrankung kommen, müsse die Unterlagen (wann er mit wem Kontakt gehabt hat und wer in dieser Zeitspanne auf dem Platz war) lückenlos vorhanden sein. Lesen Sie diese genau durch, passen Sie sie für Ihre Bedürfnisse an und – das wichtigste – leben sie diese auch während ihrer Veranstaltung.
 
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