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Bundesrat ist für den sportlichen Schutzdienst

Der Bundesrat stellt sich nicht mehr gegen den Vorschlag eines Hundegesetzes. In seiner Stellungnahme beantragt er, den Vorschlag der WBK dahingehend zu ergänzen, dass die Schutzdienst-Ausbildung auch für sportliche Schutzdienstwettkämpfe erlaubt ist.

Dies ist auf den ersten Blick eine erfreuliche Nachricht für uns Hundesportler. Die Anstrengungen des Arbeitskreises Helfer der TKGS und des SC sind nicht nur vom BVET sondern jetzt auch vom Bundesrat anerkannt worden.

Noch steht aber die Behandlung des Hundegesetzes im Parlament an. Diese ist für die nächsten Sommersession, d.h. im Juni 2009 vorgesehen. Nun müssen wir dazu beitragen, dass unser grosses Engagement auch von den National- und Ständeräten positiv wahrgenommen wird. Die TKGS wird in Zusammenarbeit mit dem ZV der SKG sämtliche Aktivitäten koordinieren.

Ich bitte deshalb alle Hundesportlerinnen und Hundesportler, die TKGS auf dem eingeschlagenen Weg weiter zu unterstützen. Nehmt weiterhin Eure Vorbildfunktion wahr und helft mit, ein positives Bild des Hundesports im Allgemeinen und des Schutzhundesports im Besonderen zu prägen.

 

Jean-Pierre Brunner
TKGS-Präsident

 

Weitere Informationen:

Mitteilung des EVD

Stellungnahme des Bundesrates