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Überarbeitung der Reglemente der TKGS

Die Allgemeinen Bestimmungen der PO 88 sind 26 Jahre alt, die Zeit hat diese überholt; dies vor allem im Bereich der Prüfungsausschreibung und -Abwicklung sowie im Bereich der Meisterschaften.

Die TKGS muss somit die allgemeinen Bestimmungen der PO 88 neu verfassen damit diese mit der heute gängigen Praxis in Übereinstimmung stehen.

Die allgemein Bestimmungen der PO 88 beinhalten auch PO relevante Sachen welche nicht in diese gehören. So regelt diese spartenspezifische Dinge, wie Leinenlänge, Halsbänder etc.

Dies muss entwirrt werden damit die allgemeinen Bestimmungen und die PO`s klar getrennt, strukturiert und lesbar sind.

 

Die Übungsbeschreibungen der PO 88 sind sehr einfach gehalten. Dadurch hat sich im Laufe der Zeit Vieles ergeben, was nicht niedergeschrieben ist. So verlangt die PO 88 z.B. beim „Setzen Legen“ keine korrekte Grundstellung zu Beginn und am Ende sowie keine gerade Ausführung des „Setzen Legen“ in der Frontstellung. Jeder weiss, dass dies der Hund trotz fehlendem Text so ausführen muss. Der Leistungsrichter bewertet dies auch so; zu lesen ist dies jedoch nicht. Dieser Zustand ist für Hundeführer und Leistungsrichter nicht zufriedenstellend. Eine PO muss für den Hundeführer beschreiben, was er ausbilden muss und für den Leistungsrichter, was er zu bewerten hat.

 

Aus diesem Grund hat die TKGS beschlossen, die Allgemeinen Bestimmungen (AB) sowie die PO`s neu zu schreiben. Die Prüfungsrichter Ordnung 91 (PR-O 91) wird ebenfalls neu als Leistungsrichter Ordnung  (LR-O 15) verfasst.

 

Alle Dokumente unterliegen der Beschlussfassung durch die Delegierten Konferenz vom 07.02. 2015. Bei einer Annahme werden die neuen Reglemente auf den 01.01.2016 in Kraft treten.

Sektionen und Rassevereine können zuhanden der Delegiertenkonferenz Eingaben zu den vorgelegten Reglementen machen.

 

Die TKGS möchte darauf hinweisen, dass bei Eingaben folgendes zu beachten ist:

  • Sämtliche PO`s wurden aufeinander abgestimmt. Dies bedeutet, dass bei einer Eingabe die anderen PO`s ebenfalls beachtet werden müssen.
  • Dies bedeutet, dass sich zum Beispiel bei einer Eingabe im Fährtenbereich, die Eingabe nicht allein für die BH PO gemacht werden soll, sondern auch für die VPG- und die FH 97-PO; ansonsten geht die Einheitlichkeit und Einfachheit in den PO`s verloren, welche angestrebt wird.

 

Da es durch Eingaben zu Anpassungen in den PO-Texten kommen wird, hat die TKGS entschieden, die definitive Rechtschreibung erst nach den Anpassungen der Delegiertenkonferenz vorzunehmen.

Dies auch als Kostengründen. Wenn Sie einen Sachfehler entdecken, so ist die TKGS dankbar, wenn Sie uns diesen melden.

 

Die zur Zeit fehlenden PO`s , die Allgemeinen Bestimmungen der TKGS (AB) und die LR-O 15 werden in den kommenden Wochen fertiggestellt, durch die TKGS genehmigt und laufend aufgeschaltet.

 

Eingabeschluss für Eingaben zuhanden der Delegiertenversammlung der TKGS ist am 31.10.2014.

 

Eingaben können von SKG-Sektionen und Rasseclubs gemacht werden. Sie sind an den Präsidenten der TKGS, Fritz Mauerhofer, Grabemattweg 5, 3612 Steffisburg auf dem Postweg zuzustellen.

 

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an: Andi Steinacher, TKGS-Kontrolleur,  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Deutsch Französisch
BH PO 2015 RCN-A 2015
SanH PO 2015 RCN-CS 2015
AD PO 2015 RCN-CE 2015
FH97 PO 2015 RCN-CP 97 2015
VPG PO 2015 RCN-CUM 2015
LawH PO 2015  
WAH PO 2015  
KH PO 2015  
LR-O 2015 LR-O 2015 F
AB 2015  

 

 

Folgende Sachen wurden auf Eingaben hin bereits angepasst:

Korrigendum PO 2015

Korrigendum AB 2015

 

Fritz Mauerhofer

Präsident TKGS

21.07.2014