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IPO - Weisungen der TKGS

Die vorliegende Weisung für den Bereich IPO ist auf den neuesten Stand gebracht worden. Während in der Version von 2012 noch steht, dass in der Abteilung C vor der Flucht das Kommando "Stell" oder "Voran" zu geben sei, ist nun klar, dass die Hörzeichen nicht mehr vorgeschrieben sind. Dies ist ein Beschluss der Technischen Kommission der FCI. Sie finden das neue Original unter Reglemente. (Da es sich um eine geringfügige Aenderung handelt, wird der Druck der Weisungen nicht erneuert)
Fritz Mauerhofer,  Präsident TKGS

Weisungen der TKGS 2014