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Mondioring - Soziabilitätstest C.S.A.U.

Am 11.03.2017 ab 11:00 Uhr findet in 3256 Bangerten bei Dieterswil, Deisswilstrasse (Achtung, Ort hat geändert) auf dem Gelände Ruba der erste C.S.A.U.-Test Schweiz statt.

Die Schweizer Leistungsrichter, welche am Ausbildungstag der TKGS für den C.S.A.U. teilgenommen haben, sind ab diesem Termin berechtigt sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich den C.S.A.U. abzunehmen. Der Ablauf entspricht dem bekannten Vorgehen in Frankreich.

Jeder Hund, der in der Sparte Mondioring in der Schweiz starten möchte, muss entweder die BH1 oder diesen Soziabilitätstest erfolgreich absolviert haben. Künftig werden wir möglichst bei jeder Prüfung, die ein französischer oder ein schweizerischen Leistungsrichter in der Schweiz richtet, die Möglichkeit bieten den C.S.A.U. zu absolvieren.

Die Präsentation des Hundes kostet Fr. 20.--. Dieser Betrag geht zu Gunsten des Veranstalters. Der Test wird ins Leistungsheft eingetragen und der Leistungsrichter bestätigt mit seiner Unterschrift.

Der Test berechtigt ebenfalls zum Start im Ausland.

Anmeldungen für Rubigen bis 1 Woche vor dem Termin an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Reglement C.S.A.U.

 

Rückfragen zum Thema SKN beantwortet die TKGS wie folgt:

Hunde die bis Ende 2016 mit dem SKN oder der BH1 als Einsteigertest Mondioring-Prüfungen abgelegt haben, können mit dieser Konstellation weiterhin in der Schweiz starten. Wie die FCI den Umstand hinsichtlich des SKN bewertet, können wir nicht beeinflussen und wir empfehlen deshalb diesen Hundeführern mit ihren Hunden den C.S.A.U. noch nachzuholen. (Selbstverständlich setzt sich die TKGS bei der FCI dafür ein, dass die früher geltende Regelung für die Hunde, die in dieser Konstellation bereits Prüfungen abgelegt haben, auch weiterhin akzeptiert wird. Eine Prognose darüber wie die einzelnen Länder oder Funktionäre mit dieser Angelegenheit umgehen, können wir aber nicht machen.)

Hunde, die ab dem 11.3.2017 ihre erste Mondioring-Prüfung ablegen, müssen in jedem Fall den bestandenen C.S.A.U. im Leistungsheft nachweisen können, bevor sie zur Prüfung zugelassen werden.