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Spezialmedaillen 2017

Da bereits wieder Dezember ist, können die Hundeführer, welche die Bestimmungen für die Spezialmedaille erfüllen, diese wieder beim Kontrolleur der TKGS bentragen.

 

Spezialmedaille 

Die Spezialmedaille wird pro Hund und Klasse nur einmal verliehen. 

Jeder Hund, dessen Eigentümer und Hundeführer einer von der SKG anerkannten Sektion angehört, erhält als besondere Auszeichnung eine Spezialmedaille unter folgenden Bedingungen: 

 

Klasse

Bedingung

BH 3

VPG 3

SanH 3

IPO 3

280 Punkte mit AKZ an drei aufeinanderfolgenden Prüfungen
unter
zwei verschiedenen Leistungsrichtern

MR 3

360 Punkte mit AKZ an drei aufeinanderfolgenden Prüfungen
unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern

Law 3

WAH 3
 

280 Punkte AKZ, an zwei aufeinanderfolgenden
Prüfungen unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern

FH 15 3

IPO FH 2

90 Punkte AKZ, an drei aufeinanderfolgenden
Prüfungen unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern
KH
280 Punkte AKZ, an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern

 

Alle Resultate müssen vom gleichen Hund-Hundeführer-Team absolviert worden sein. 

Es zählen Resultate von offiziellen Prüfungen. 

 

Bezug Spezialmedaille 

Im Monat Dezember ist das Leistungsheft zusammen mit der Mitgliederkarte von Eigentümer und Hund mit dem Vermerk "Spezialmedaille" unaufgefordert an den Kontrolleur der TKGS zu senden. 

Die Verleihung der Spezialmedaille wird vom Kontrolleur im Leistungsheft eingetragen.

 

Bitte achtet darauf, dass eine korrekte Absenderadresse oder im besten Fall gleich ein adressierter Rücksendeumschlag mitgesendet wird. Nur so kann eine zeitnahe Rücksendung des Leistungsheftes garantiert werden.


Kontrolleur

Corinne Wolf
Ottenbergstrasse 37
8572 Berg

079 631 54 85
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