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Achtung Falschmeldung im Bereich IPO

Auf Webseiten aus Deutschland werden zur Zeit „Beschlüsse der FCI" zur IPO veröffentlicht. Es geht dabei zum Beispiel darum, wie die Uebung „Voraussenden mit Hinlegen" zu beurteilen sei.

Es gilt ganz klar festzuhalten, dass es keine Beschlüsse der FCI-Gebrauchshundekommission in dieser Sache gibt.

Organisationen wie der VDH, oder auch die SKG, sind nicht ermächtigt, selbständig Aenderungen oder Präzisierungen zur IPO-Prüfungsordnung zu formulieren. Allfällige Präzisierungen werden, sofern sie überhaupt nötig sind, ausschliesslich von der FCI-Gebrauchshundekommission erlassen.

Anlässlich der nächsten Sitzung dieser Kommission, die am kommenden Wochenende in Delémont stattfindet, wird diese Angelegenheit thematisiert, um die nötigen Massnahmen gegen derartige Einzelgänge zu beschliessen.

Fritz Mauerhofer, Präsident TKGS / FCI-Delegierter

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